Mitgliedschaft im Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V. - Bezirksgruppe Schwedt
Wer unserer Bezirksgruppe als Mitglied beitritt, ist Mitglied im Blinden-und-Sehbehinderten-Verband Brandenburg e. V., denn unsere Bezirksgruppen sind keine selbstständigen Vereine, sondern eine Organisationsstruktur des BSVB. e. V..
Es gibt 3 Arten der Mitgliedschaft.
- Ordentliche Mitglieder,
- Förderndes Mitglied,
- Ehrenmitglied
Anträge auf ordentliche oder fördernde Mitgliedschaft nimmt der Vorstand unserer Bezirksgruppe gerne Entgegen. Da der Antrag schriftlich erfolgen muss, können Sie über
unsere Kontakt-Adresse oder
per
Mail den Vordruck bei uns bestellen.
Ordentliches Mitglid
kann derjenige werdendessen Sehvermögen weniger als 3/10 beträgt, sofern er das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Kinder unter 14 Jahren werden durch ihre erziehungsberechtigten vertreten.
Ordentliche Mitglieder zahlen einen monatlichen mitgliedsbeitrag gemäß unserer
Beitragsordnung.
Das ordentliche Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis,
Förderndes Mitglied,
kann werden wer sich mit den Aufgaben und Zielen des BSVB eng verbunden fühlt, den
Verband durch regelmäßige finanzielle Zuwendungen bzw. ehrenamtliche Arbeit unterstützen möchte und eine natürliche oder juristische Person ist.
Das fördernde Mitglied erhält einen schriftlichen Nachweis.
Ehrenmitglied des BSVB
Die Landesdelegiertenkonferenz kann eine Person zum Ehrenmitglied ernennen, wenn sie sich außerordentliche Verdienste um die Förderung und Entwicklung des BSVB sowie des Blinden- und Sehbehindertenwesens erworben hat.
Das Ehrenmitglied erhält eine Urkunde.
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